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OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2003 - 21 B 2516/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - 21 B 1482/03
Kein Stopp für Steinkohleabbau unter dem Rhein
Ferner wurden am 4. September 2003 die gemäß Nebenbestimmung Nr. 6 der Zulassung des Sonderbetriebsplans "Abbau unter dem Rhein" für das Jahr 2003 für den Bereich zwischen den Deichpunkten 4176 und 4178, d.h. den Bereich zwischen Rheinstrom-km 795, 4 bis 795, 5, vorgehaltenen Spundbohlen eingebracht (vgl. S. 6 des Sonderbetriebsplans "Abbau unter dem Rhein" für das Jahr 2003, die in Rolle = BA Heft 14 des Verfahrens 21 B 2516/02 enthaltene Karte "Deichkronenhöhe; rechtsrheinisch" sowie Anlage DSK 2 des Schriftsatzes der Beigeladenen vom 15. September 2003).Im letztgenannten Bereich liegen nämlich extreme Überhöhen vor, die im Jahre 2002 noch bei bis zu BHW + 4,8 m lagen (vgl. Seite 4 der prüfgutachterlichen Stellungnahme von Prof. Dr. C. und Dr. L1. vom 6. August 2002 sowie die bereits oben erwähnte, in BA Heft 14 des Verfahrens 21 B 2516/02 enthaltene Karte "Deichkronenhöhe; rechtsrheinisch").
Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung verbleibt aber - worauf der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 13. Juni 2003 - 21 B 1050/03 -, 5. September 2003 - 21 B 2517/02 - und 13. Oktober 2003 - 21 B 2516/02 - hingewiesen hat - gemäß § 123 Abs. 5 VwGO kein Raum, wenn - wie hier - vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 80, 80a VwGO gegenüber der Zulassung des jeweiligen Sonderbetriebsplans "Abbau unter dem Rhein" in Betracht kommt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2006 - 11 A 1752/04
Anspruch privater Grundbesitzer auf Teilaufhebung eines bergrechtlichen …
Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, der Verfahren 11 A 1751/04, 11 A 306/05, 11 B 1300/04, 21 B 2516/02, 21 B 2519/02 und 21 B 1482/03 sowie der dazu beigezogenen Verwaltungsvorgänge, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren. - OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - 11 N 56.05
Voraussetzungen der Zulassung eines Hauptbetriebsplans für einen Tagebau; Frage …
Der Zulassungsbescheid entfaltet seine Rechtswirkungen für ein erlaubtes Führen des Gewinnungsbetriebs der Beigeladenen jedoch nur für den mit ihm bestimmten Zeitraum (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 22. April 1999 - 21 B 623/98 -, Zeitschrift für Bergrecht 1999, 130ff; Beschluss vom 13. Oktober 2003 - 21 B 2516/02 -, ZfB 2004, 27 ff.).