Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2003 - 21 B 2516/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,59021
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2003 - 21 B 2516/02 (https://dejure.org/2003,59021)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.10.2003 - 21 B 2516/02 (https://dejure.org/2003,59021)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - 21 B 2516/02 (https://dejure.org/2003,59021)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,59021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - 21 B 1482/03

    Kein Stopp für Steinkohleabbau unter dem Rhein

    Ferner wurden am 4. September 2003 die gemäß Nebenbestimmung Nr. 6 der Zulassung des Sonderbetriebsplans "Abbau unter dem Rhein" für das Jahr 2003 für den Bereich zwischen den Deichpunkten 4176 und 4178, d.h. den Bereich zwischen Rheinstrom-km 795, 4 bis 795, 5, vorgehaltenen Spundbohlen eingebracht (vgl. S. 6 des Sonderbetriebsplans "Abbau unter dem Rhein" für das Jahr 2003, die in Rolle = BA Heft 14 des Verfahrens 21 B 2516/02 enthaltene Karte "Deichkronenhöhe; rechtsrheinisch" sowie Anlage DSK 2 des Schriftsatzes der Beigeladenen vom 15. September 2003).

    Im letztgenannten Bereich liegen nämlich extreme Überhöhen vor, die im Jahre 2002 noch bei bis zu BHW + 4,8 m lagen (vgl. Seite 4 der prüfgutachterlichen Stellungnahme von Prof. Dr. C. und Dr. L1. vom 6. August 2002 sowie die bereits oben erwähnte, in BA Heft 14 des Verfahrens 21 B 2516/02 enthaltene Karte "Deichkronenhöhe; rechtsrheinisch").

    Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung verbleibt aber - worauf der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 13. Juni 2003 - 21 B 1050/03 -, 5. September 2003 - 21 B 2517/02 - und 13. Oktober 2003 - 21 B 2516/02 - hingewiesen hat - gemäß § 123 Abs. 5 VwGO kein Raum, wenn - wie hier - vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 80, 80a VwGO gegenüber der Zulassung des jeweiligen Sonderbetriebsplans "Abbau unter dem Rhein" in Betracht kommt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2006 - 11 A 1752/04

    Anspruch privater Grundbesitzer auf Teilaufhebung eines bergrechtlichen

    Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, der Verfahren 11 A 1751/04, 11 A 306/05, 11 B 1300/04, 21 B 2516/02, 21 B 2519/02 und 21 B 1482/03 sowie der dazu beigezogenen Verwaltungsvorgänge, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - 11 N 56.05

    Voraussetzungen der Zulassung eines Hauptbetriebsplans für einen Tagebau; Frage

    Der Zulassungsbescheid entfaltet seine Rechtswirkungen für ein erlaubtes Führen des Gewinnungsbetriebs der Beigeladenen jedoch nur für den mit ihm bestimmten Zeitraum (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 22. April 1999 - 21 B 623/98 -, Zeitschrift für Bergrecht 1999, 130ff; Beschluss vom 13. Oktober 2003 - 21 B 2516/02 -, ZfB 2004, 27 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht